WissenswertesPreisindikation
IM MITTELPUNKT: SIE ALS ANLEGER
Erfolgreicher handeln mit Zweitmarkt.de
Von Anfang an stand für Zweitmarkt.de an erster Stelle, Anlegern einen sicheren, geregelten und börsenseitig überwachten Handelsplatz zu bieten. Käufer und Verkäufer honorieren unsere Qualitätsstandards gleichermaßen. Immer mehr Anleger und Vermittler handeln über Zweitmarkt.de zunehmend mehr Fonds und höhere Volumina.

VIER ERFOLGSBEISPIELE:
Typ 1: Der umsichtige Käufer
  ...informierte sich gezielt auf unserer Internetseite www.Zweitmarkt.de und kaufte Anteile eines überdurchschnittlich guten Containerschiffsfonds.

„Ausschlaggebend waren für mich der lange Chartervertrag, das geringe Fremdkapital des Fonds und die überschaubare Laufzeit.“
 

Typ 2: Die erfolgreiche Unternehmerin
  ...verkaufte zur Finanzierung einer lukrativen Expansion ihren Immobilienfonds im Premium-Segment.

„Die sofortige Ausführungsgarantie von Zweitmarkt.de gab mir bereits bei der Auftragserteilung eine Kurssicherheit. Der dann tatsächlich erreichte Kurs verschaffte mir schnell die erforderliche Liquidität.“
 
Typ 3: Der versierte Stratege
  ...trennte sich zu einem Kurs von 134 Prozent von seinem Schiffsfonds und profitierte zuvor noch von hohen Auszahlungen.

„Den Gewinn investierte ich in einen renditestarken Immobilienfonds.“
 
Typ 4: Die Erben
  ...nutzten die unverbindliche Preisindikation von Zweitmarkt.de zur Einschätzung ihrer Beteiligung.

„So konnten wir einen angemessenen Mindestverkaufspreis vorgeben und einen guten Handelskurs erzielen.“
 
wissenswertesWas macht der Beirat? Der Beirat ist ein unabhängiges, essentielles Organ von Zweitmarkt.de. Er legt die Marktordnung fest, bestimmt die Regularien für den Handel mit Fondsanteilen und verantwortet die Marktüberwachung. Zudem entscheidet er über die Ein-beziehung neuer Fondsgesellschaften in den Handel: Zusammen mit dem Antrag auf Einbeziehung müssen dem Beirat die in § 9 der Marktordnung festgelegten Unterlagen über die jeweilige Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Gibt der Beirat dem Antrag statt, kann die Fondsgesellschaft gelistet und anschließend gehandelt werden. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Beirates – überwiegend Vertreter von Initiatoren und Kreditinstituten – werden vom Vorstand der BÖAG Börsen AG gewählt.

Schreiben Sie uns Ihre Fragen: news@Zweitmarkt.de